Die mobile sonderpädagogische Hilfe (MSH)

 

Frau Ursula Schäble (Heilpädagogische Förderlehrerin)

 

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Die mobile sonderpädagogische Hilfe (MSH) wurde zu Beginn des Schuljahres 1996/97 trotz angespannter Finanzlage der öffentlichen Hand vom Kultusministerium eingerichtet. Sie ist eine wichtige, in das Gesamtkonzept integrierte Abteilung des Sonderpädagogischen Förderzentrums und wird über die Schulleitung der Sankt-Georg-Schule beantragt.

 

Eine Heilpädagogin im Förderschuldienst und langjährig erfahren in einer Gruppenführung der SVE, wurde erstmalig freigestellt, um Kinder mit Beeinträchtigungen, Störungen oder erheblichen Rückständen in den Kindergärten des Rieses zu betreuen, mit dem Ziel, ihnen eine spätere erfolgreiche Mitarbeit in der Grundschule zu ermöglichen.

Die mobile sonderpädagogische Hilfe betreut Kinder mit individuellem Förderbedarf

  • in der allgemeinen Entwicklung

  • in der Sprach- und Sprechentwicklung

  • in der Wahrnehmung (Sinneserfassung und -verabeitung)

  • in der Motorik (Grob- und Feinmotorik)

  • in der Händigkeit

Die msH unterstützt und ergänzt die Arbeit der Erzieherinnen im Kindergarten und findet in der Mehrzahl der Fälle in den örtlichen Kindergärten statt. Berücksichtigt werden Kinder, deren Förderbedarf ambulant, d.h. in einer wöchentlichen oder 14-tägigen Behandlungseinheit innerhalb eines Unterweisungsjahres gedeckt werden kann.

Die mobile sonderpädagogische Hilfe arbeitet nach den pädagogischen Grundsätzen der diagnosegeleiteten, individuellen Förderung und wird dabei von einem erfahrenen Sonderschulpädagogen unterstützt.

So versucht sie,

  •  Entwicklungsverzögerungen, Beeinträchtigungen und deren Ursachen möglichst genau zu erfassen

  •  deren Auswirkungen zu lindern        

  •  kompensatorische Fähigkeiten aufzubauen

  •  Entwicklungsrückstände aufzuholen

  •  falsch verlaufene Lernprozesse zu korrigieren.

Sowohl eine intensive Elternberatung als auch die Mitarbeit der Eltern werden vorausgesetzt.

Die Behandlung durch die mobile sonderpädagogische Hilfe (MSH) erfolgt auf Antrag der Eltern und wird mit der Kindergartenleitung und den Erzieherinnen abgesprochen.